Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Geschäfts- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB)
der Firma Löns-newline e.K., 35716 Dietzhölztal

I. Allgemeines
Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Besteller die nachstehend ihm zur Kenntnis gebrachten Bedingungen der Lieferfirma als alleinverbindlich für die vertragliche Beziehung an. Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen für unsere gesamte Geschäftstätigkeit. Sie sind auch dann wirksam, wenn wir uns im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen. Etwaige Abweichungen von den nachstehenden Geschäftsbedingungen haben nur dann Wirksamkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

II. Angebot und Preisstellung
a) Unsere Preise verstehen sich ab Werk 35716 Dietzhölztal-Ewersbach. Unsere Preise haben Gültigkeit bis zur Herausgabe einer neuen Preisliste. Die Preisangebote bleiben jedoch auch bei zwischenzeitlichen Preisveränderungen verbindlich, wenn eine Lieferzeit von nicht mehr als vier Monaten ab Auftragserteilung vereinbart wurde.
b) Grundsätzlich beinhalten die von uns angegebenen Preise die am Auftragstag gültige Mehrwertsteuer, es sei denn, dass ausdrücklich exclusive Mehrwertsteuer vereinbart wurde.

III. Lieferzeit
a) Wir bemühen uns, die vom Besteller gewünschten Liefertermine nach Möglichkeit einzuhalten. Als ausgesprochener Saisonbetrieb geraten wir aber nur dann in Verzug mit der Lieferung, wenn nach Ablauf der vereinbarten Lieferzeit uns schriftlich eine Nachfrist von drei Wochen ab Eingang des Schreibens gesetzt wird und wir diese Nachfrist nicht einhalten.
b) Wir sind zur Vornahme und Fakturierung von Teillieferungen berechtigt, da wir selbst von Zulieferbetrieben abhängig sind. Der Besteller ist zur Abnahme dieser Teillieferungen und zur Leistung von entsprechenden Teilzahlungen verpflichtet.

IV. Versand und Gewährleistung
a) Unsere Leistungen erfolgen ab Werk. Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
b) Wir behalten uns vor, nach unserer Wahl im Gewährleistungsfall entweder nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Erst wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind davon abhängig, dass dieser die in der ihm überlassenen Pflegeanleitung aufgeführten Massnahmen fristgerecht und auch vollständig beachtet. Ist dis nicht der Fall, so ist keine Gewährleistungsverpflichtung gegeben, Evtl. aufgrund einer derart unberechtigen Mängelrüge bei uns bereits entstandene Kosten hat der Besteller zu tragen.
c) Mängelgewährleistungsansprüche des Bestellers sind bei offensichtlichen Mängeln oder offensichtlicher Unvollständigkeit der Ware davon abhängig, dass der Besteller den Mangel/die Unvollständigkeit innerhalb von zwei Wochen nach Wareneingang schriftlich anzeigt . Die Mängelrüge und die Fristwahrung hat der Besteller zu beweisen; zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

V. Zahlungsbedingungen
a) Unsere Leistungen erfolgen ab Werk, außer es wird schriftlich vereinbart “incl. Lieferung und Montage”.
 Versand bzw. Lieferungen erfolgen nur gegen Barzahlung.

VI. Pauschalierter Schadenersatz
Nimmt der Besteller die ihm angebotene Ware nicht ab oder weigert sich vor Abnahme, den Vertrag zu erfüllen, so können wir nach unserer Wahl entweder Erfüllung des Vertrages oder Schadenersatz in Höhe von 30% des Auftragswertes verlangen.

VII. Eigentumsvorbehalt
a) die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises unser Eigentum. Ist der Besteller ein Kaufmann, mit dem wir in laufender Geschäftsbeziehung stehen, so erlischt unser Eigentum an der gelieferten Ware erst mit dem Ausgleich unserer Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung (Kontokorrentvorbehalt).
b) Ist Teillieferung erfolgt und kommt der Besteller im weiteren in Verzug mit der Zahlung oder der Annahme, so sind wir berechtigt, ohne Einräumung einer Frist nach Wahl ganz oder teilweise von dem Auftrag zurückzutreten, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und die Ware wieder vom Besteller zu seinen Lasten abzuholen. Der Besteller hat die gelieferte Ware auf unser Verlangen wieder auszuhändigen.
c) Veräussert der Besteller die von uns gelieferte Ware an Dritte, bevor er den Kaufpreis vollständig an uns bezahlt hat, so tritt er hiermit bereits jetzt die ihm aus der Veräusserung entstehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer an uns ab. Wir nehmen hiermit diese Abtretung an. Der Besteller darf die an uns abgetretenen Forderungen auf eigene Rechnung und Gefahr einziehen, hierzu wird er von uns ermächtigt. Diese Ermächtigung kann jederzeit von uns widerrufen werden.

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Erfüllungsrt für Zahlungen ist für beide Parteien 35716 Dietzhölztal-Ewersbach. Erfüllungsort für Lieferung ist der Sitz des jeweiligen Lieferwerkes der Lieferfirma nach eigener Wahl. Das Wahlrecht wird durch die Aufgabe der Ware zum Versand ausgeübt.
b) Bei Auslandslieferungen ist die Geltung des deutschen Rechtes vereinbart.
c) Die ausschliessliche örtliche und sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichtes Dillenburg wird vereinbart, sofern es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann, der nicht zu den in §4 des Handelsgesetzbuches bezeichneten Gewerbetreibenden gehört oder um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt und kein ausschliesslicher Gerichtsstand von Gesetzes wegen besteht.

Unsere AGB zum herunterladen...

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